Eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bewegt zur Zeit die Gemüter und ich denke, dies sollte auch so sein. Hier das Fazit:
Amazon dürfte seiner Pflicht zur Informationsvermittlung gemäß Art. 13 und Art. 14 DSGVO in hinreichendem Maß nachgekommen sein. Offen bleibt jedoch, wie unbeteiligte Dritte und Minderjährige von der Datensammlung ausgeschlossen werden können. Unklar ist mit Blick in die USA auch, zu welchen weiteren Zwecken Amazon seine Daten zukünftig nutzen könnte. Der Erkenntnisgewinn aus den gesammelten Daten könnte gerade vor dem Hintergrund der zahlreichen Verknüpfungen mit anderen Plattformen groß sein. Die Intensität der Verpflichtung zu Transparenz bei der Datenverarbeitung könnte damit in Abhängigkeit zu Umfang und Qualität der gesammelten Datenmenge stehen. Gerade die Möglichkeit der Stimmerkennung wird den Datenschutz vor zusätzliche Herausforderungen stellen.
Es geht im Kern um den Schutz unserer Persönlichkeitssphäre. Zunehmend sind Sprachassistenten omnipräsent, weil diese ja so komfortabel sind. Problematisch wird es, wenn neben den Nutzern weitere Personen im Raum sind. Woher weiß ich, ob ein Gespräch nicht aufgezeichnet wird, meine Stimme nicht analysiert wird, oder was auch immer? Ich weiß es nicht. Ich gehen davon aus, dass, was ich in einem Raum vertraulich spreche auch vertraulich bleibt und nicht ein Dritter heimlich still und leise mithört (obwohl er ja gar nicht aktiv ist).
Wir denken, dies Thema wird uns noch öfter beschäftigen. Denn es sind längst nicht mehr nur Audio und Video, die ins Netz übertragen werden. Gangmuster, Verhaltensweisen, … werden zunehmend analysiert und verwendet, meist ohne das Wissen der anwesenden Personen.